Heft 9, 3/2002

Hilfe, ich mache Gewinn!

Wann freiberuflich Unterrichtende steuerliche
Abgaben zu entrichten haben.
Von Thomas Bannenberg


Nachdem Thomas Bannenberg in unserer letzten Ausgabe auf wesentliche Fragen eingegangen ist, die sich vor oder mit dem Beginn einer selbstständigen Unterrichtstätigkeit stellen - Absetzbarkeit von Ausbildungskosten, Gewerbeanmeldung, Werbung, Versicherungen - geht es in diesem Teil seiner Serie darum, wann man Steuern zahlen muss.
Einkommens- und Umsatzsteuer richten sich dabei nicht nur nach der Höhe der Einnahmen, sondern auch danach, in welchem Rahmen unterrichtet wird. Für Honorare von Sportvereinen und Volkshochschulen kann eine steuerfreie Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden.
Im nächsten Heft geht es um die Gewinn- und Verlust-Ermittlung für die Steuererklärung, um Betriebseinnahmen und was alles zu den Betriebsausgaben gehören kann.


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Heft 7