Heft 9, 3/2002
Hilfe, ich mache Gewinn!
Wann freiberuflich Unterrichtende steuerliche
Abgaben zu entrichten haben.
Von Thomas Bannenberg
Nachdem Thomas Bannenberg in unserer letzten Ausgabe auf wesentliche Fragen
eingegangen ist, die sich vor oder mit dem Beginn einer selbstständigen
Unterrichtstätigkeit stellen - Absetzbarkeit von Ausbildungskosten,
Gewerbeanmeldung, Werbung, Versicherungen - geht es in diesem Teil seiner
Serie darum, wann man Steuern zahlen muss.
Einkommens- und Umsatzsteuer richten sich dabei nicht nur nach der Höhe
der Einnahmen, sondern auch danach, in welchem Rahmen unterrichtet wird.
Für Honorare von Sportvereinen und Volkshochschulen kann eine steuerfreie
Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden.
Im nächsten Heft geht es um die Gewinn- und Verlust-Ermittlung für
die Steuererklärung, um Betriebseinnahmen und was alles zu den Betriebsausgaben
gehören kann.
Inhaltsverzeichnis
|
|